Beglaubigung: Beeidigte Übersetzungen für Behörden

Beglaubigungen, Legalisationen und Apostillen

Stempel für BeglaubigungVon A wie Ausweis bis Z wie Zeugnis: Wenn deutsche Ämter und fremdsprachige Dokumente aufeinandertreffen, geht in aller Regel nichts ohne eine beglaubigte Übersetzung von Urkunden, Dokumenten und Papieren. Wir unterstützen Sie mit dem gesamten Spektrum an Dienstleistungen in diesem Bereich bis hin zur Überbeglaubigung durch Behörden Landgericht oder Bundesverwaltungsamt.

Beglaubigung: Garantiert fachlich und sachlich richtig

Mit der Beglaubigung bestätigt der beeidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung und macht sie durch eine Beglaubigungsformel, seinen Stempel und seine Unterschrift zu einem amtlichen Dokument. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern ausgestellt werden, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt sind. In unserem Team finden Sie beeidigte Übersetzer für fast alle Sprachen auf unserer Auswahlseite.

Apostille: Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr

Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notars und des Siegels auf einem Dokument und damit die Authentizität des Dokuments selbst. Jede Apostille hat eine eigene Nummer und kann deshalb mühelos überprüft werden. Sie wird immer nur für ein bestimmtes Land erteilt und auch nur dort anerkannt. Übersetzungen durch unsere Fachübersetzer müssen dann meist für das jeweilige Ausland erneut mit einer Apostille versehen und bestätigt werden, wobei wir Sie gerne unterstützen.

Grundlage dieser Regelung ist das multilaterale Übereinkommen Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht aus dem Jahre 1961, dem aktuell 108 Staaten beigetreten sind. Deshalb wird diese Form der Echtheitsbestätigung von Dokumenten auch „Haager Apostille“ genannt.

Legalisation: Gleichstellung auch für Urkunden außerhalb der Haager Konferenz

Wir stehen Ihnen auch bei der Beglaubigung von Urkunden für Staaten wie China, Indien, Saudi-Arabien oder vielen afrikanischen Ländern zur Seite, die der Haager Konferenz nicht beigetreten sind. Der Weg führt über die Legalisation durch das Bundesverwaltungsamt und über die diplomatische konsularische Vertretung des Ausstellungslandes. Wie bei der Apostille werden die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt.

Nähere Informationen zu den Themen Apostille, Legalisation und Überbeglaubigung finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Typische Dokumente, die häufig beglaubigt übersetzt werden:

  • Adoptionsunterlagen
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Ärztliche Atteste
  • Ausweispapiere
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • Bescheinigungen
  • Diplome
  • Ehefähigkeitsbescheinigungen
  • Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Geburtsurkunden
  • Gerichtsurteile
  • Handelsregisterauszüge
  • Heiratsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Rechnungen (diverse)
  • Sterbeurkunden
  • Testamente
  • Unterlagen für Eheschließungen (diverse)
  • Urkunden (diverse)
  • Verträge (diverse)
  • Zeugnisse

Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen von Dokumenten für fast alle Länder.

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